Archiv

Neuigkeiten aus der IT-Welt und rund um die TSO-DATA

Neue Anforderungen für elektronische Kassensysteme

Zu Beginn des neuen Jahres läuft die „Duldung“ von elektronischen Kassensystemen aus, die nicht den Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen entsprechen <link file:866 download vom>(BMF-Schreiben vom 26.11.2010).

Dies bedeutet: Kassendaten müssen vollständig und unverändert in einer elektronischen Form 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Eine Verdichtung der Daten ist ebenso unzulässig wie eine Aufbewahrung ausschließlich in gedruckter Form. Kassensysteme, die diese Anforderungen nicht gewährleisten können, müssen bis Ende 2016 ausgetauscht werden.

Alle für das Finanzamt relevanten Daten für eine Betriebsprüfung können über die GDPdU-Schnittstelle von Microsoft Dynamics NAV dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt zukünftig ebenfalls für die Daten von elektronischen Kassensystemen.

Fragen?
Sie haben Fragen zu Ihrer Kassenlösung von unseren Partnern BEDAV und LS Retail oder dem GDPdU-Datenexport für das Finanzamt? Gern steht Ihnen unser Experten Team unter 0541/1395-0 oder support[at]tso[dot]de zur Seite.