10.04.2024
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich beschlossen und am 22.03.2024 dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss zugestimmt. Diese Verpflichtung gilt ab dem 01.01.2025, wobei es einige Übergangsfristen gibt.
Was ist die E-Rechnung?
Mit der Definition E-Rechnung oder elektronische Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format gemeint, die ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und die eine weitere elektronische Verarbeitung zum Beispiel in der Buchhaltung ermöglicht.
Diese Formatanforderungen werden z.B. von der XRechnung (bereits im öffentlichen Auftragswesen bekannt) oder dem hybriden ZUGFeRD-Format (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei, ab Version 2.0.1) erfüllt.
Was ändert sich für Rechnungsaussteller?
Der Aussteller einer Rechnung hat demnach nach den neuen Vorgaben im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Verpflichtung eine elektronische Rechnung im o.g. Sinne auszustellen. Das betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B.
Zudem müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG) ansässig sein.
Grundsätzlich gilt diese Verpflichtung ab dem 01.01.2025 – für die Ausstellung von E-Rechnungen wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:
…bis Ende 2026
…bis Ende 2027
ab 2028
Was ändert sich für Rechnungsempfänger?
Die neue E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich für B2B Rechnungen ab dem 01.01.2025 – d. h. sofern der Rechnungsaussteller die Übergangsfristen nicht in Anspruch nimmt, kann dieser bereits ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen ausstellen. Dabei gilt es zu beachten, dass dafür nicht die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich ist, d. h. wenn der Aussteller der Rechnung sich für eine Übermittlung einer E-Rechnung entscheidet, dann muss der Empfänger diese akzeptieren und den Empfang und die Verarbeitung ermöglichen.
Hinweis: Bei B2C-Rechnungen ist die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung weiter erforderlich.
Elektronische Rechnungen mit Business Central und NAV
Die neuen Vorgaben haben Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse für die Rechnungsausstellung und den Rechnungsempfang der Unternehmen. Im Umfeld von Business Central und NAV gibt es Third-Party Apps, die Lösungen für diese Anforderungen bieten. Hierbei unterscheidet sich der Lösungsumfang und Kosten teils deutlich.
Microsoft arbeitet im Rahmen Releases 2023 Wave 2 angekündigten neuen Moduls E-Documents (Übersicht über E-Belege) an einer Lösung/Extension um mit diesem Features auch E-Rechnungen als XRechnungen zu versenden. Eine Basis für die Versendung von E-Rechnungen ist mit dem o. a. Release bereits enthalten. Die Erweiterungen für XRechnungen sollen nach den bisher bekannten Planungen mit dem Release 2024 Wave 2 (Herbst) bereitgestellt werden.
Weitere Vorgehensweise
Für die unterschiedlichen Anforderungen gibt es eine Reihe von Lösungen/Apps am Markt. Für das Empfangen und Verarbeiten (Input Management) von XRechnungen empfehlen wir aufgrund unserer Erfahrungen aus zahlreichen Projekten u.a. die Lösung Continia Document Capture. Für das Erstellen und Versenden (Output Management) bieten sich weitere Lösungen an, über die wir Sie auf Wunsch individuell und bedarfsgerecht informieren.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen unseren Vortrag (Teilnahme kostenlos, online oder vor Ort in Osnabrück) am 18.04.2024 zum Thema:
Die xRechnung - neue Pflichten ab 01.01.2025 für B2B-Rechnungen
Melden Sie sich jetzt schon kostenlos zu den TSO-DATA Solution Days am 17./18.04.2024 an – alle Infos, die Agenda und die Anmeldemöglichkeit stellen wir Ihnen hier bereit:
Sie haben schon jetzt Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu.
TSO-DATA
+49 (541) 1395-0
businesscentral[at]tso[dot]de