


18.05.2026
Mit der gesetzlichen Neudefinition wird seit 01.01.2025 zwischen E‑Rechnung und sonstiger Rechnung unterschieden. Eine E‑Rechnung ist nur dann eine E‑Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht, ein „einfaches PDF“ zählt ausdrücklich nicht dazu.
In Deutschland sind besonders relevant:
Beide werden in den offiziellen Informationen als gängige, zulässige Formate genannt (bei ZUGFeRD abhängig von Version/Profil).
In unserer 3-teiligen Webcastreihe zeigen wir, wie Sie E-Rechnungsprozesse effizient, transparent und zukunftssicher gestalten können.
Dabei werfen wir einen praxisnahen Blick auf:
#1: Verarbeitung von ausgehenden E-Rechnungen - 16.06.2026
#2: Möglichkeiten mit dem CommunicationCenter for Business Central - 17.06.2026
Der Gesetzgeber führt die E‑Rechnung im B2B stufenweise ein. Kernpunkte, die praktisch jedes Unternehmen betreffen:
Wer Details zu Sonderfällen (z. B. Ausnahmen, Kleinbeträge, steuerfreie Umsätze, Aufbewahrung) benötigt, sollte direkt in die offiziellen FAQs und das BMF‑Schreiben schauen (Links unten).
Der Mehrwert strukturierter Rechnungen liegt vor allem in Standardisierung und Automatisierung: Daten können ohne Medienbruch übernommen werden, Doppelarbeiten und Übertragungsfehler sinken, und Rechnungsprozesse werden insgesamt effizienter. Diese Zielrichtung beschreibt auch das BMF ausdrücklich (Digitalisierung, Vereinfachung, Fehlervermeidung, Effizienz).
1) Empfang organisieren (Technik + Prozess)
Auch wenn „Empfangen können“ technisch niedrigschwellig klingt, scheitert es in der Praxis oft an fehlenden Abläufen. Typische Must‑haves:
Dass verschiedene Übermittlungswege möglich sind (E‑Mail, Portal, Schnittstelle etc.), hilft, erfordert aber interne Regeln, damit nichts verloren geht.
2) Sichtbarkeit schaffen: Darstellung/Viewer & interne Prüfung
Strukturierte XML‑Daten sind maschinenlesbar, Menschen brauchen häufig eine visualisierte Darstellung. Offizielle Informationen erläutern, dass es Möglichkeiten gibt, empfangene E‑Rechnungen lesbar darzustellen und verweisen auf organisatorische Mindestanforderungen.
Empfehlung aus der Praxis: Legen Sie fest, wer prüft (Fachbereich/Buchhaltung), was geprüft wird (Pflichtangaben, Beträge, Bestellbezug) und wie dokumentiert wird.
3) Validierung einplanen (Fehler früh erkennen)
Die offiziellen Hinweise empfehlen Validierung, um fehlende oder unlogische Pflichtangaben zu erkennen und Fehler zu vermeiden.
Praktischer Nutzen: Validierung vor Versand reduziert Rückfragen, Korrekturen und Verzögerungen beim Zahlungslauf.
4) Aufbewahrung & Archivierung (revisionssicher denken)
Wichtig ist: E‑Rechnungen sind im ursprünglichen strukturierten Format aufzubewahren; zusätzlich vereinbarte menschenlesbare Darstellungen (z. B. PDF) ersetzen das nicht. Zudem sind die üblichen Anforderungen an die elektronische Aufbewahrung zu beachten.
5) Versandstrategie festlegen (Kundenanforderungen, Formate, Kanäle)
Spätestens wenn der Versand verpflichtend wird (oder Geschäftspartner ihn früher verlangen), brauchen Unternehmen klare Antworten auf:
Dass der Gesetzgeber keinen festen Übermittlungsweg vorgibt, ist gut – erhöht aber die Verantwortung für eine saubere interne Steuerung.
Viele Unternehmen starten mit einer soliden Basis im ERP (Empfang, Verarbeitung, Versand, Ablage). Wenn das Belegvolumen wächst oder die Prozesse komplexer werden, kommen typischerweise Anforderungen hinzu wie:
Für solche Szenarien nutzen Unternehmen häufig Erweiterungen, in Microsoft‑Dynamics‑Umgebungen z. B. Continia Document Capture (Eingang) und Continia Document Output (Ausgang) sowie unser CommunicationCenter for Business Central für strukturierte, nachvollziehbare Belegkommunikation (inkl. Vorlagen/Anhängen und Prozessunterstützung). Welche Lösung zu Ihren Bedürfnissen passt, hängt immer von Systemversion, Belegvolumen, IT‑Architektur und Prozesszielen ab.
Sie möchten wissen, wie Sie Empfang, Verarbeitung, Versand und Archivierung in Ihrem Unternehmen pragmatisch aufsetzen – und wie das in Ihrer Microsoft Dynamics‑Umgebung am besten umgesetzt wird? Kommen Sie auf uns zu und verpassen Sie nicht unsere Webcast zu dem Thema.
TSO-DATA
Jens Buermann | jbuermann[at]tso[dot]de
Andreas Blom | ablom[at]tso[dot]de
+49 (541) 13 95-0
Gilt ein PDF als E‑Rechnung?
Nein, ein „einfaches PDF“ gilt seit 01.01.2025 grundsätzlich als „sonstige Rechnung“, nicht als E‑Rechnung.
Welche Formate sind üblich?
In Deutschland werden vor allem XRechnung und ZUGFeRD genutzt; beide werden in offiziellen Informationen als gängige Formate genannt (bei ZUGFeRD abhängig von Version/Profil).
Wie kann eine E‑Rechnung übermittelt werden?
Der Gesetzgeber schreibt keinen einzelnen Kanal vor; u. a. E‑Mail, Schnittstelle oder Portal/Download sind möglich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls nutzen Sie bitte die offiziellen Veröffentlichungen (siehe Quellen) und ziehen Sie bei Bedarf Steuer‑/Rechtsberatung hinzu.
Quellen