Aktuelle News aus der Microsoft Dynamics Welt und von TSO-DATA
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19.12.2019

Zum 01.01.2020 tritt die KassenSichV in Kraft

Zum 01.01.2020 tritt die KassenSichV in Kraft

Bereits am 16. Dezember 2016 wurde ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Danach müssen ab dem 01. Januar 2020 elektronische Registrierkassen mittels einer gesicherten Protokollierung der Buchungen vor möglichen Manipulationen geschützt werden und mit einer zertifizierten, technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Da sich die Zertifizierungsverfahren der Sicherheitseinrichtungen (im Allgemeinen ein USB-Stick oder eine SD-Card, Cloudlösungen befinden sich in Planung) zum Teil noch in Bearbeitung befinden, bietet das Bundesfinanzministerium durch eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung noch einen zeitlichen Spielraum bis zum 30. September 2020:

Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
(siehe auch hier: Bundesministerium der Finanzen: Nichtbeanstandungsregelung)

Registrierkassensysteme (Soft- und Hardware) die keine Möglichkeit einer Ausrüstung mit einer TSE bieten, dürfen ab dem 01.01.2020 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, siehe hier

Die Belegausgabepflicht ist von der Nichtbeanstandungsregelung ebenfalls nicht betroffen, Belege müssen also ab dem 01.01.2020 zu jedem Geschäftsfall ausgestellt und ausgehändigt werden. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass ab diesem Datum die Benutzung von Bisphenol-A (BPA)-haltigem Bonpapier untersagt ist, dies betrifft auch eventuelle Lagerware.

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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