07.12.2022
Mit dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 sollen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden ausführlicher dokumentieren. Die Mitgliedsstaaten der EU wurden mit dem Urteil aufgefordert, Unternehmen zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystem zu verpflichten.
Dieser Aufforderung ist das deutsche Bundesarbeitsgericht nun nach 3 Jahren gefolgt und legt ein Grundsatzurteil vor, dass Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Was noch fehlt, sind genaue Vorgaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll. Dies kann aktuell noch handschriftlich oder auch elektronisch erfolgen, das System muss aber nachvollziehbar und fälschungssicher sein. Die offizielle Begründung des Bundesarbeitsgerichtes wurde Anfang Dezember 2022 vorgelegt, diese finden Sie hier: www.bundesarbeitsgericht.de
Vor diesem Hintergrund führt am Thema Arbeitszeiterfassung für Unternehmer also kaum noch ein Weg vorbei. Aber es bietet sich so auch die Chance, den hohen Nutzen eines modernen Zeiterfassungssystems für das eigene Unternehmen zu entdecken. Einige Möglichkeiten stellen wir Ihnen hier vor.
Zeiterfassungslösungen auf digitaler Basis bieten deutlich mehr als ein bloßes Abstempeln einer Karte, wie man es vielleicht noch von der klassischen Stechuhr kennt. Diese aufwendige, manuelle Berechnung von Arbeitszeiten gehört mit aktuellen Systemen der Vergangenheit an. Ihre Mitarbeitenden loggen sich zum Beispiel mit einem Schlüsselanhänger an einem Terminal, mittels App auf ihrem Smartphone oder per Software direkt am Arbeitsplatz einfach und selbstständig im System ein.
Im Bereich der Hardware bieten sich die Terminals unseres langjährigen Partners dormakaba an. Sie sind leicht zu installieren und sehr einfach zu bedienen, stellen also keine große Hürde für die Mitarbeitenden dar. Über eine Kommunikationssoftware können die Terminals an verschiedenste Applikationen angebunden werden.
Sie sparen Ressourcen und erhalten gleichzeitig zuverlässige Auskünfte über Anwesenheiten, Überstunden und Arbeitszeiten. In der Folge führt das zu mehr Sicherheit in der Planung von Arbeitseinsätzen mit der richtigen Besetzung. Zudem vermeiden Sie fehlerhafte Gehaltsabrechnungen und generelle Lücken in der Zeiterfassung Ihrer Mitarbeitenden. Eine Software (wie beispielsweise die Lösung TempVision unseres Partners Tempras) zeigt Ihnen übersichtlich die gesammelten Daten an – oder Sie integrieren diese mittels einem Add-on gleich in Ihr ERP-System.
Ein Zeitwirtschaftssystem wie TempVision des Anbieters Tempras lässt sich als Add-on für die Microsoft ERP-Lösung Dynamics NAV / Dynamics 365 Business Central integrieren und bietet durch seine Modulbauweise eine Einsatzmöglichkeit für jeden Bedarf. Sowohl die Personalzeiterfassung als auch Personaleinsatzplanung oder Betriebsdatenerfassung können mittels TempVision schnell und übersichtlich in Microsoft Dynamics NAV / Dynamics 365 Business Central dargestellt werden. Daraus lassen Sie sich auf einen Blick anzeigen, welche Mitarbeitenden anwesend sind, wer gerade Pause hat, oder im Urlaub ist.
Ein Soft-Terminal (z. B. in Form einer App) bindet den Mitarbeitenden in die Planungen ein, indem es unter anderem die Möglichkeit bietet, Urlaubsanträge selbstständig zu erstellen und den Genehmigungsprozess zu verfolgen. Auch lohnrelevante Daten können so zeitgenau zusammengestellt werden und automatisch an ein Lohnprogramm übergeben werden.
Die langjährige Erfahrung und eine Vielzahl erfolgreicher Projekte im Bereich der ERP-Lösungen von Microsoft (Navision, Dynamics NAV und Dynamics 365 Business Central) auch in Kombination mit Arbeitszeiterfassungssystemen machen TSO-DATA hier zum idealen Partner, der Ihnen eine schnelle und zuverlässige Umsetzung Ihrer Anforderungen sicherstellt.
Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu, wir freuen uns über Ihre Nachricht.
TSO-DATA
Denise Neumann
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