


05.06.2025
Seit dem 01.01.2025 schreibt die Kassensicherungsverordnung vor, dass alle elektronischen Kassensysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) dem Finanzamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft sowohl bestehende als auch neue Systeme, Änderungen und Abmeldungen. Die Frist zur Nachmeldung bereits eingesetzter Systeme endet am 31. Juli 2025, danach ist jede Meldung innerhalb eines Monats verpflichtend.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über Mein ELSTER oder eine geeignete Software per ERiC-Schnittstelle.
Unsere Kunden, die den EFR-Dienst von efsta und die "Fiscalization"-App von FS Soft nutzen, können den Meldeprozess vereinfachen: efsta stellt die nötigen XML-Dateien zur Verfügung, die direkt im ELSTER-Portal importiert werden können.
Unser Service für Sie
In Zusammenarbeit mit FS Soft bieten wir Ihnen an, den ersten Schritt (die Erfassung Ihrer MeinELSTER-Kontaktdaten im efsta Portal) für Sie zu übernehmen. Die weiteren Schritte können Sie selbstständig durchführen oder mit unserer Unterstützung.
Kommen Sie jetzt bei Rückfragen oder für den Support gerne auf uns zu!
TSO-DATA
Andreas Hilmer
lssupport[at]tso[dot]de | ahilmer[at]tso[dot]de
+49 (911) 975590-76