09.01.2023
Für entgeltliche Garantiezusagen, welche keine unselbständige Nebenleistung, sondern eine eigenständige Leistung sind, ist ab dem 01.01.2023 Versicherungssteuer anstelle von Umsatzsteuer auszuweisen. Dementsprechend entfällt beim Erwerber auch der Vorsteuerabzug auf die Garantiezusagen.
Diese Neuregelung, die ursprünglich aus der Kfz-Branche kommt, ist nun branchenunabhängig anzuwenden. Zudem wurde die Regelung von der Finanzverwaltung mehrfach geändert und terminlich verschoben. Nach dem BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2021 sind die Grundsätze des Schreibens auf Garantiezusagen, die nach dem 31. Dezember 2022 abgegeben wurden, anzuwenden.
Details sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und mögliche Ausnahmen zu der steuerlichen Neuregelung erfragen Sie bitte bei Ihrer Steuerberatung.
Falls Sie entgeltliche Garantiezusagen anbieten und diesbezüglich Fragen zu Ihrem ERP-System haben, sprechen Sie uns gern an.
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Stephan Exeler
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