Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hat Mitte des Jahres eine MwSt.-Senkung auf 16% bzw. 5% berücksichtigt. Doch diese Änderung ist nur bis zum 31.12.2020 begrenzt. Planen Sie daher bereits heute die notwendigen Schritte für die bevorstehende MwSt.-Erhöhung. Nutzen Sie unsere Videos, Checklisten und das Konvertierungstool, damit Sie ab dem 01.01.2021 mit dem ursprünglichen MwSt.-Satz von 19% bzw. 7% arbeiten können. Gern unterstützen wir Sie auch wieder persönlich bei der notwendigen Umsetzung in Ihrem ERP-System.
Ergänzend zur Aufzeichnung unseres Webcast vom 11.06.2020 finden Sie hier ein kompaktes Anleitungsvideo für die Umstellung zum 01.01.2021. In diesem erfahren Sie, wie Sie die Konvertierung durchführen können.
Schauen Sie sich die Aufzeichnung des Webcast „Mehrwertsteuerumstellung für Microsoft Dynamics NAV und Microsoft Dynamics 365 Business Central“ vom 11.06.2020 an. Hier erfahren Sie, wie die Konvertierung der Umsatzsteuersätze erfolgt.
Microsoft Dynamics NAV (ab Version 2013) und Business Central beinhalten bereits ein entsprechendes Konvertierungstool für die Standardprozesse. Die Anleitung finden Sie hier.
Die generelle Anleitung für die MwSt.-Buchungseinrichtung finden Sie hier.
Sollten Sie Bedarf haben, dass wir die Umstellung mit Ihnen persönlich abstimmen, eine Bereitschaft zum Jahreswechsel anbieten oder sogar die Durchführung mit Ihnen zusammen berücksichtigen sollen, so teilen Sie uns dies bitte spätestens bis zum 06.12.2020 unter Angabe des voraussichtlich geplanten Umstellungstermins (z.B. 30.12.2020 zwischen 8 bis 14 Uhr oder 04.01.2021 ab 8 Uhr) mit. Anfragen für einen Abstimmungstermin senden Sie bitte an mehrwertsteuer[at]tso[dot]de oder über unser Kontaktformular.
Mit der Änderung des Mehrwertsteuersatzes sind erneut notwendige Einrichtungen in Dynamics NAV / Dynamics 365 Business Central im vorhandenen MwSt.-Tool erforderlich. Weiterhin ist eine Konvertierung der bestehenden Belege und weitere Maßnahmen zum Stichtag erforderlich.
Am 01.07.2020 hat die Bundesregierung eine Anleitung veröffentlicht, die erklärt, wie mit den gesenkten Mehrwertsteuersätzen (16% und 5%) verfahren werden soll. Mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen wird die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2020 neu bekannt gegeben. Diese Infos finden Sie hier (Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020):
Nutzen Sie bereits jetzt die Zeit um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Folgende Checkliste gibt Ihnen eine erste Hilfestellung für die Planung Ihrer Maßnahmen:
Sie haben Fragen zur Umstellung des Mehrwertsteuersatzes bzw. des Umsatzsteuersatzes in Ihrem ERP-System? Kontaktieren Sie uns über das unten stehende Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail an mehrwertsteuer[at]tso[dot]de oder direkt an Ihren Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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