10.05.2023
Sollten Sie eine oder mehrere Software-Lösungen von Continia einsetzen wie:
möchten wir Sie an dieser Stelle gerne über die neuesten Änderungen am Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement / DPA) von Continia und über den Prozess für zukünftige Änderungen informieren.
Möglicherweise haben Sie seit November 2022 eine Meldung in Business Central erhalten, dass Sie die neue Version der DPA (Version 2.1) von Continia akzeptieren müssen oder Sie haben eine Aufforderung erhalten, diese in Papierform zu unterschreiben. Beide Prozesse werden sich zukünftig ändern.
Der zukünftige Prozess
Um den Prozess der Ankündigung von Änderungen am Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement / DPA) zu vereinfachen, wird Continia die Zustimmung nicht mehr über eine Benachrichtigung in Business Central einholen oder Sie bitten, diese in Papierform auszudrucken, zu unterschreiben und einzuscannen.
Stattdessen wird Continia Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags auf der Website (www.continia.com) und per E-Mail bekannt geben.
Melden Sie sich zur Continia Mailing Liste an und teilen Sie diesen Link auch mit interessierten oder verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen.
Der neue Auftragsverarbeitungsvertrag
Die neue Version enthält einige Änderungen. Die Zusammenfassung der Änderungen in Version 2.1 und 2.2 können Sie hier einsehen:
Auftragsverarbeitungsvertrag (Version 2.2)
Zusammenfassung der Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags
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