09.11.2021
Auch zum Jahr 2022 stehen wieder einige wichtige Gesetzesänderungen an, die möglicherweise Anpassungen in Ihrer Software für den Lohn-, Gehalts- und Personalbereich erfordern.
Einige der Änderungen betreffen neben der Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.01.2022 auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Verlängerung des Corona-Bonus als steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte wurde mit Ablauf auf den 31.03.2022 festgelegt, somit zieht sich diese Maßnahme ebenfalls in das nächste Jahr und muss ggf. bedacht werden.
Nutzen Sie E-Autos als Firmenwagen? Hier ändert sich ab 2022 die Berechnung des privaten Nutzungsanteils. Eine weitere Anpassung gilt für die Sachbezugsfreigrenze - ab dem 01.01.2022 können alle Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachbezüge (wie zum Beispiel Tankgutscheine, Essensgutscheine, ein Jobticket und die betriebliche Krankenversicherung) dann bis zu 50 Euro anstatt vormals 44 Euro steuerfrei zur Verfügung stellen.
Ihre Fragen zu diesen und ähnlichen Fachthemen nimmt unser verstärktes Team aus Expertinnen und Experten gerne entgegen, um Sie rechtzeitig und gut vorbereitet in das neue Jahr starten zu lassen. Kontaktieren Sie uns dazu unter lohnsupport[at]tso[dot]de.
SAVE THE DATE
Ganz persönlich stellen wir Ihnen die alle wichtigen Änderungen wieder bei unserem fundierten Jahreswechselseminar am 21.01.2022 durch unsere externen und internen Experten vor und beantworten gerne Ihre Fragen! Nähere Infos finden Sie hier.
Sie nutzen die Unternehmenslösung Microsoft Dynamics 365 Business Central und interessieren sich für Add-ons, die Ihnen die Arbeit mit Lohn und Gehalt, dem Personalmanagement, der Zeiterfassung oder der digitalen Dokumentenverwaltung erleichtern? Sprechen Sie uns an.
TSO-DATA
Jan Grundmann
+49 (541) 1395-747
businesscentral[at]tso[dot]de